Bewerbung
Zulassung zum Sommersemester 2026
Bewerbungsbeginn: 01. Oktober 2025
Deadline: 15. November 2025
Einladung der Bewerber: voraussichtlich Ende November 2025
Auswahlgespräche: 03. Dezember 2025
Semesterbeginn: 01. April 2026 (Verwaltung)
Vorlesungsbeginn: 14. April 2026
Bitte nutzen Sie das Online-Bewerbungssystem.
Überblick
Um sich einen Überblick über die Struktur des Studiums und geplante Änderungn zu machen, finden Sie hier Infomaterial.
Zulassung zum Wintersemester 2026/27
Bewerbungsbeginn: 01. Februar 2026
Deadline: 15. März 2026
Interviews: voraussichtlich April 2026
Semesterbeginn: 01. Oktober 2026 (Verwaltung)
Vorlesungsbeginn: 12. Oktober 2026
Bitte nutzen Sie das Online-Bewerbungssystem.
Verfahren
Wir freuen uns auf Bewerbungen von Studierenden, die ihren Bachelor-Abschluss mit überdurchschnittlichem Erfolg bereits abgelegt haben oder bis zum Ende des Semesters vor Masterstudienbeginn abgelegt haben werden. Der Abschluss sollte im Fach Molekulare Biotechnologie oder anderen Naturwissenschaften wie Biologie, Physik, Chemie, Mathematik oder Informatik mit einem jeweiligen Fokus auf den Biowissenschaften erfolgt sein.
Die Bewerbungen werden von der Auswahlkommission bewertet und die in Frage kommenden Bewerber*innen werden per E-Mail zu Bewerbungsgesprächen eingeladen. In den Gesprächen hat jede*r Bewerber*in Gelegenheit, in zwei 15-minütigen Interviews jeweils einem Mitglied der Auswahlkommission die persönliche Studieneignung darzulegen. Die Gespräche finden auf Deutsch und Englisch statt.
Es ist nicht möglich, sich ohne Deutsch- und Englischkenntnissen für einen Studienplatz zu bewerben!
Sprachnachweise und APS sind zum Zeitpunkt der Bewerbung einzureichen.
Erfoderlich sind Nachweise über:
-
ein mit überdurchschnittlichem Erfolg (Mindestnote 2,4) abgeschlossenes Studium
- im Studiengang Bachelor of Science Molekulare Biotechnologie
- eines mindestens sechssemestrigen Studiengangs in einem verwandten naturwissenschaftlichen Bereich
- mit einem mit Biologie- oder Chemieanteil im Umfang von 90 LP
-
ausreichende englische Sprachkenntnisse; Ausnahme:
- Muttersprache der Bewerberinnen und Bewerber ist Englisch (Personalausweis oder Reisepass als Nachweis)
-
Mögliche Nachweise (darf am letzten Tag der Antragsphase nicht älter als vier Jahre sein):
- TOEFL paperbased mind. 570 von 677 / Internetbased mind. 90 von 120 Punkten
- International Englisch Language Test System mit Ergebnis von 6,5 oder besser,
- Cambridge Certificate in Advanced English (CAE),
- UNIcert®: mind. Zertifikat UNIcert® II mit Mindestnote 2,3
- NULTE-Zertifikat mindestens Niveau B2+,
-
schulische Ausbildung oder Hochschulabschluss, aus einem der folgenden Länder
- Kanada, USA, UK, Irland, Neuseeland, Australien,
- Bescheinigung durch das IPMB einer auf Englisch verfassten Bachelorarbeit in einem der Studiengänge der Universität Heidelberg oder eines anerkannten Sprachkurses der Universität Heidelberg.
-
ausreichende deutsche Sprachkenntnisse; Ausnahme:
- Muttersprache der Bewerberinnen und Bewerber ist Englisch (Personalausweis oder Reisepass als Nachweis)
- deutsche Hochschulzugangsberechtigung
- deutschsprachiges Bachelorstudium
-
Mögliche Nachweise (darf am letzten Tag der Antragsphase nicht älter als vier Jahre sein):
- „Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) – Stufe 2”,
- „Goethe-Zertifikat C2”,
- „Test Deutsch als Fremdsprache (TestDaF)”, wenn er in allen Teilprüfungen mindestens mit dem Ergebnis TDN 4 abgelegt wurde,
- „Zeugnis der Prüfung zur Feststellung der Eignung ausländischer Studienbewerber für die Aufnahme eines Studiums an Hochschulen der Bundesrepublik Deutschland” („Feststellungsprüfung”),
- Zertifikat über die bestandene Prüfung „telc Deutsch C1 Hochschule“,
Bitte entnehmen Sie weitere Details der Zulassungssatzung.
Studienbewerber*innen aus VR China, Indien und Vietnam mit ausländischen Vorbildungsnachweisen aus diesen Ländern sollten frühzeitig die Ausstellung des APS-Zertifikats beantragen. Dies muss spätestens am Ende der Bewerbungsfrist eingereicht werden.
Studium - Finanzierung
Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass die Universität Heidelberg keine Stipendien vergibt. Somit müssen Sie Ihr Studium selbst finanzieren. Die Lebenshaltungskosten sind in Heidelberg sehr hoch, Sie sollten sich auf etwa 1.000,00 Euro monatlich einrichten. Zusätzlich fallen für nicht-EU-Bürger/innen Studiengebühren in Höhe von 1.500,00 Euro pro Semester an. Ebenfalls wurden zum Wintersemester 2017/18 Studiengebühren für ein Zweitstudium für alle Studierende in Höhe von 650,00 Euro pro Semester eingeführt. Ein konsekutiver Masterstudiengang nach einem Bachelorstudiengang fällt jedoch nicht unter diese Regelung.