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Pharmazie Bewerbung

Orientierungstage 2024

Orientierungstage neue BewerberInnen 2024

Erstbewerber*innen

Deutsche und EU-Ausländer*innen sowie Bildungsinländer*innen (Ausländer*innen mit einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung) bewerben sich um die Teilnahme am Auswahlverfahren über das Dialog Orientierte Serviceverfahren (DOSV) bei der Stiftung Hochschulstart.

Die Bewerbung bei der Stiftung Hochschulstart ist vom 1. Juni bis zum 15. Juli möglich.

Bitte beachten Sie, dass für Altabiturienten bereits der 31. Mai Bewebungsende ist!

Die Studienplätze werden wie folgt vergeben:

Vorabquote: ca. 10 % der zur Verfügung stehenden Studienplätze werden vorab vergeben - und zwar an bestimmte Bewerber*innengruppen. Dies sind: Härtefälle, Ausländer*innen sowie Zweitstudienbewerber*innen. 

 

Die danach noch verfügbaren Studienplätze werden dann in den drei Hauptquoten (HQ) vergeben:

HQ1: Abiturbestenquote: 30 % der zur Verfügung stehenden Studienplätze werden über sie vergeben. Die im Abiturergebnis ausgewiesene Punktzahl ist hier das Auswahlkriterium. Nachrangige Kriterien sind Dienst und Los.

HQ 2: Zusätzliche Eignungsquote (ZEQ): Über sie werden 10% der Studienplätze vergeben. Bei der Auswahl in dieser Quote spielt die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung keine Rolle, sondern nur das Ergebnis des Studieneignungstests PhaSt.

HQ 3: Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH): Zuletzt werden 60% der Studienplätze im Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH) vergeben. Für das Auswahlverfahren werden auch die relevanten Berufsausbildungen, Dienste sowie die erfolgreiche Teilnahme an Wettbewerben bewertet. Zusätzlich wird das Ergebnis des Studieneignungstests PhaSt in die Bewertung mit einbezogen, die Teilnahme an diesem ist freiwillig - aber unbedingt zu empfehlen! Ohne den PhaSt ist eine Zulassung nur sehr schwer zu erlangen.

 

Die Details der Gewichtung der einzelnen Faktoren finden Sie in der Satzung der Universität Heidelberg für die Auswahl und die Zulassungen zum Studiengang Pharmazie mit Abschluss Staatsexamen. Bitte beachten Sie auch die Satzung der Ruprecht-Karls-Universität über die Erhebung von Gebühren für den Fachspezifischen Studieneignungstest für das Pharmaziestudium (PhaST).

 

Die wichtigsten Punkte der Auswahlsatzung in Kürze: Die Auswahl erfolgt nach einer Auswahl-Punktzahl. Die Gesamt-Auswahl-Punktzahl der Bewerberinnen und Bewerber ergibt sich aus der Summe der Auswahl-Punktzahlen für jedes Kriterium. Es sind maximal 100 Auswahl-Punkte zu erreichen. Die Auswahl-Punktzahlen werden für die Kriterien wie folgt bestimmt:

Abiturnote = Maximal 60 Auswahl-Punkte

Testergebnis Studieneignungstests PhaSt = Maximal 30 Auswahl-Punkte

Zusatzqualifikationen = Maximal 10 Auswahl-Punkte

 

Die Zusatzqualifikationen sind: 

Liste 1: Berufsausbildungen (Biologielaborant*in, BTA, Chemielaborant*in, CTA, PTA ) = maximal 4 Auswahl-Punkte
Liste 2: Praktische Erfahrungen: Dienste (FSJ, FÖJ, Bundeswehr, mindestens 6 Monate) = maximal 3 Auswahl-Punkte
Liste 3: Wettbewerbe: 1. bis 3. Platz national oder regional Jugend forscht in Biologie, Chemie, Physik / Internationale Chemieolympiade / Internationale Biologieolympiade / Deutsche Mathematik-Olympiade = maximal 3 Auswahl-Punkte

Für ausländische Studienbewerber*innen gelten besondere Regelungen. Informationen erhalten Sie beim

Akademischen Auslandsamt der Universität Heidelberg
Seminarstrasse 2
69117 Heidelberg.

Für ausländische Studierende bietet die Universität Heidelberg durch das Studienkolleg ein Propädeutikum zur Vorbereitung an. Deutschkenntnisse müssen bei der Bewerbung nachgewiesen werden. Zur Einschreibung ist die DSH-Prüfung Stufe 2 Voraussetzung. Weitere Informationen über die Deutsche Sprachprüfung finden Sie hier.

Hochschulortwechsler*innen und Quereinsteiger*innen

Bitte setzen Sie sich vor der Bewerbung bzw. Einschreibung bei der Studierendenadministration der Universität Heidelberg mit dem Studien- und Prüfungssekretariat für Pharmazie und Molekulare Biotechnologie in Verbindung.

Wichtige Hinweise: Heidelberger Pharmaziestudierende werden im 1. Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung (Grundstudium) nach einem Alternativen Prüfungsverfahren geprüft. Anstelle der zentralen Multiple-Choice-Klausuren treten studienbegleitende Prüfungen, die jeweils im Anschluss an eine Lehrveranstaltung abgenommen werden und gewichtet in die Gesamtnote eingehen.

Hochschulortwechsler*innen:

Bewerbungsfrist für das Wintersemester ist der 15. Juli

Bewerbungsfrist für das Sommersemester ist der 15. Januar

Alle Bewerbungen für höhere Fachsemester müssen über das Onlineportal der Universität Heidelberg erfolgen. Eine Bewerbung ist nur für das Fachsemester möglich, welches dem auf der aktuellen Studienbescheinigung aufgeführten Fachsemester folgt - unabhängig von dem Fachsemester, in dem man gerade Leistungen erbringt. Für das Wintersemester sind nur Bewerbungen für ungerade Fachsemester (1, 3, 5 und 7) möglich, für das Sommersemster nur für gerade Fachsemester (2, 4, 6 und 8). Eine Bewerbung für das 5. Fachsemester oder höher ist nur mit dem Nachweis des bestandenen Erstem Staatsexamen möglich. Die Bescheinigung kann noch nachgereicht werden. Eine Bewerbung ist nur innerhalb der Regelstudienzeit (8 Fachsemester) möglich.

Ein Hochschulwechsel im Grundstudium ist sehr schwierig, da in Heidelberg dieses im Alternativen Prüfungsverfahren abgeleistet wird.

An anderen Universitäten erbrachte Studienleistungen können nur dann als Prüfungsleistung anerkannt werden, wenn auch tatsächlich eine gleichwertige Prüfung mit Benotung stattgefunden hat, was durch eine*n Hochschullehrer*in der anderen Universität offiziell zu bescheinigen ist.

Falls Ihnen lediglich eine „regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme“ bescheinigt wird (egal, ob mit oder ohne Note), müssen Sie die zu dieser Lehrveranstaltung gehörige Prüfung in Heidelberg zum nächsten angebotenen Termin nachholen. Das Erste Staatsexamen erhalten sie erst, wenn alle Teilprüfungen lt. Prüfungsordnung mit 120 Leistungspunkten erfolgreich bestanden sind.

 

Hochschulortwechsler*innen müssen eidesstattlich versichern, dass sie weder ihren Prüfungsanspruch im Fach Pharmazie verloren noch die maximale Anzahl an Wiederholungsmöglichkeiten (in der Regel 2) in einer Pflichtveranstaltung nach Approbationsordnung erfolglos ausgeschöpft haben. Dies ist durch eine Bescheinigung der vorherigen Universität nachzuweisen.

Bitte bringen Sie zur Anmeldung im Studiensekretariat für Pharmazie Ihre bisherigen Prüfungsbescheinigungen (Zeugnisse) und Leistungsnachweise (Scheine) mit, soweit diese dort noch nicht vorgelegt wurden. Hier können Sie sich einen Vordruck für die zu erbringenden Prüfungsbescheinigungen herunterladen.

Ausländische Hochschulortwechsler*innen benötigen eine Anrechnungs- bzw. Einstufungsbescheinigung des Hessischen Landesprüfungsamtes.

 

Quereinsteiger*innen benötigen eine Einstufungsbescheinigung des jeweiligen Landesprüfungsamtes. Sollte diese noch nicht vorliegen, kann diesbezüglich im Studien- und Prüfungssekretariat nachgefragt werde