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FAQ zum MScTI

1. Für Studieninteressierte

  • Wer kann zum Masterstudiengang Technische Informatik zugelassen werden?
    Zum Masterstudiengang Technische Informatik kann zugelassen werden, wer einen Hochschulabschluss Bachelor of Science, Magister, Staatsexamen, Diplom oder einen gleichwertigen Abschluss in einem mindestens sechssemestrigen Studiengang der folgenden Fachrichtungen abgeschlossen hat:
    - der Fachrichtung Informatik oder
    - der Mathematik, Natur- oder Ingenieurwissenschaften mit einem belegbaren Anteil an Veranstaltungen zur Vermittlung von Grundwissen aus der Informatik (wie z. B. aus den Informatik Pflichtmodulen eines typischen Bachelorstudiengangs in Informatik), wobei ein Umfang des Informatikanteils im Umfang von 24 LP empfohlen wird.
  • Welche Bachelor - Abschlussnote ist erforderlich?
    Sind die obigen Voraussetzungen erfüllt, so erfolgt bei einer Note von 2,1 oder besser die Zulassung automatisch, bei Noten zwischen 2,2 und 3,1 erfolgt ein Auswahlgespräch, bei einer schlechteren Note ist keine Zulassung möglich. Details sind in der Zulassungsordnung geregelt, s. Link rechts.
  • In welcher Sprache werden die Vorlesungen abgehalten?
    In einer zunehmend internationalisierten Studienlandschaft wird viel darüber diskutiert, ob auch ein deutscher Studiengang in englischer Sprache durchgeführt werden soll. Obwohl wir uns über ausländische Studenten freuen und ihnen das Studium bei uns ermöglichen wollen, haben wir beschlossen, die Vorlesungen weitestgehend in Deutsch abzuhalten: Für die Mehrzahl der deutschsprachigen Studierenden erleichtert die Muttersprache das Verständnis und die Mitarbeit. Für ausländische Studierende führen ein englisches Studium und das gleichzeitige Erlernen des Deutschen zu einer schwierigen Doppelbelastung, zumal wenn die Englischkenntnisse nicht besonders gut sind. Wir erleichtern Ausländerinnen und Ausländern das Studium, indem
    -  alle Dozierende Englisch sprechen und Fragen und Antworten auf Englisch erfolgen können,
    - wichtige Dokumente wie das Modulhandbuch (oder weitestgehend diese Webseite) in Englisch verfasst sind,
    - die Prüfungen auf Wunsch der Studierenden in Englisch erfolgen können,
     - die Kursunterlagen weitestgehend in Englisch verfasst sind.
  • Wie viele Semester umfasst der Masterstudiengang Technische Informatik?
    Der Studiengang ist auf 4 Semester ausgelegt (3 für Vorlesungen und Übungen, 1 für die Masterarbeit).
  • Wie viele Leistungspunkte müssen im Masterstudium TI erbracht werden?
    120 ECTS
  • Welcher akademischen Grad wird erlangt?
    Master of Science
  • Ist ein Teilzeitstudium möglich ?
    Ja. Dieses Angebot richtet sich an Studierende, denen aus individuellen Gründen ein Vollzeitstudium nicht möglich ist. Solche Gründe können z.B. volle Berufstätigkeit, die Erziehung eines Kindes, die Pflege eines Angehörigen oder eine chronische Erkrankung sein.
    Die Inhalte und Veranstaltungen des Teilzeitstudiums sind identisch mit denen des Vollzeitstudienganges. Es findet jedoch eine zeitliche Entzerrung statt, die Regelstudienzeit wird auf 4 Studienjahre ausgeweitet. Im Teilzeitstudium werden die regulären Semester nur als Halbsemester gewertet, sodass zwei Halbsemester, WS und SS, ein Fachsemester ergeben. Die einzelnen Module bleiben unverändert. Bei Aufnahme des Teilzeitstudiums muss jährlich ein individueller Studienverlaufsplan mit der Fachstudienberatung vereinbart werden um einen möglichst optimalen Studienablauf zu gewährleisten. Weitere Infos s. Link rechts.
  • Wie ist der Studiengang MSc TI strukturiert?
    Informationen über die Struktur des Studiengangs finden Sie auf unseren Webseiten, s. Link rechts.
  • Werden Studiengebühren an der Universität Heidelberg erhoben?
    Ja. Siehe Link rechts.
  • Kann ich mir Veranstaltungen aus einem vorherigen Studiengang anerkennen lassen?
    Ja. Die Veranstaltung muss allerdings in Inhalt, Umfang und Niveau weitestgehend einer Veranstaltung des MScTI entsprechen. Die Anerkennung erfolgt auf Antrag (mit Modulbeschreibung der anzuerkennenden Veranstaltung, Formular s. Link) beim Prüfungsausschuss.
    Im Bereich 'Begleitfach' ist eine Anerkennung von bereits absolvierten Modulen in der Regel nicht möglich: Das Begleitfach bietet die wertvolle Möglichkeit, das breite Angebot an der Uni Heidelberg zu nutzen um 'über den Tellerrand' zu schauen und Kenntnisse und den eigenen Horizont über den Status quo hinaus zu erweitern. Daher ist hier die Anerkennung von bereits vor dem MScTI Studium absolvierten Veranstaltungen i.d.R. nicht sinnvoll.

2. Im Studium

  • Kann ich 1-2 Semester im Ausland verbringen?
    Auslandssemester sind eine spannende Erfahrung, zu der wir Sie ermutigen wollen! Da das Studium nur 4 Semester hat, und die Masterarbeit in Heidelberg angefertigt werden muss, sollte ein Auslandsaufenthalt früh im Studium erfolgen. Das erfordert eine frühzeitige Organisation, da es Fristen gibt. Informieren Sie sich also rechtzeitig, am besten schon vor dem Studium! Mehr Infos finden Sie auf unseren Seiten, s. Link rechts.
  • Muss ich eine Vertiefung wählen?
    Nein. Prinzipiell können Sie eine beliebige Auswahl aus den Veranstaltungen des Vertiefungsbereichs belegen. Es ist aber sinnvoller, ausreichend Veranstaltungen aus einer der drei Vertiefungsrichtungen (Microelectronics, Emerging Computing, Biorobotics) zu absolvieren, damit Sie genügend Wissen für Ihre Masterarbeit haben. Bei einer ausreichenden Anzahl von Modulen aus einer Vertiefungsrichtung, und bei Absolvieren der jeweiligen 'Pflichtveranstaltungen' (s. Modulhandbuch) wird dies im Zeugnis bescheinigt. Details siehe Modulhandbuch, s. Link rechts.
  • Darf ich eine Vertiefung wählen, wenn ich eine Pflichtveranstaltung aus dieser Vertiefung schon während meines früheren Studiums belegt habe?
    Ja. Allerdings muss diese Vorlesung durch eine andere Vorlesung aus der Vertiefung ersetzt werden. Wenn der Inhalt genau passt können Sie sich das Modul aus Ihrem vorherigen Studiengang auch anerkennen lassen.
  • Was passiert, wenn (z.B.) eine Vertiefungsveranstaltung nicht stattfindet?
    Nicht alle Veranstaltungen können immer stattfinden (z.B. weil Dozierende das ZITI verlassen) und neue Veranstaltungen können hinzukommen (z.B. durch Gastdozierende). Das Modulhandbuch wird zwar regelmäßig aktualisiert und ändert sich daher natürlich auch, spiegelt den aktuellen Stand aber nicht immer exakt wider. Bei Unterschieden zwischen Modulhandbuch und Angebot sprechen Sie bitte mit der Studiengangsverwaltung oder dem Prüfungsausschuss. Solange es inhaltlich möglich ist, werden wir eine flexible, dem Angebot angepasste, Lösung finden.
  • Kann ich mich von einem gewählten Seminarvortrag abmelden?
    Nur innerhalb einer Frist nach der Ausgabe des Themas, wie in der Einführungsveranstaltung zum Seminar erläutert wird. Abmeldungen nach Ablauf dieser Frist führen zu einer Wertung als Fehlversuch (Note 5,0) für das Seminar. (Diese Regelung ist leider notwendig um Themen nicht zu blockieren.)
  • Wie werden Sprachkurse anerkannt?
    Sprachkurse, unabhängig davon ob sie im Inland oder im Ausland erbracht wurden, können nur im Bereich Übergreifende Kompetenzen anerkannt werden. Insgesamt werden nur höchstens 6 LP aus Sprachkursen anerkannt.
  • Kann ich meine Masterarbeit in der Industrie machen?
    In der Regel nicht. Das forschungsorientierte Thema der Arbeit muss von einem/einer Prof. der Uni festgelegt werden und die Arbeit am Thema von ihm/ihr begleitet werden. Bei engen Kooperationen zwischen einer Arbeitsgruppe der Uni und einem Unternehmen können sich sinnvolle gemeinsame Themen ergeben. Die Arbeit muss aber auch in einem solchen Fall überwiegend an der Uni stattfinden.
  • Darf die Masterarbeit bezahlt sein?
    Nein. Selbst in den seltenen Fällen, in denen die Arbeit in Zusammenarbeit mit einem Unternehmen stattfindet, ist eine Bezahlung aus Gründen der Fairness den anderen Studierenden gegenüber nicht erlaubt.
  • Darf ich mir Lösungen für Projektarbeiten oder Übungsblätter aus dem Internet besorgen? 
    Nein. Natürlich nicht! Durch die eigenständige Beschäftigung mit den Aufgaben sollen Sie ja Ihr eigenes Wissen überprüfen, anwenden und vertiefen. Es macht daher auch Sinn, die Lösung einer 'bekannten' Aufgabe nochmal (selbst!) zu erarbeiten.  
  • Was passiert, wenn ein Betrugsversuch erkannt wird? 
    Die jeweilige Prüfungsleistung ist natürlich nicht bestanden. Bei wiederholten oder schwerwiegenden Fällen können Sie vom Studium ausgeschlossen werden!
  • Wie läuft das Kolloquium zur Masterarbeit ab?
    Kurz nach Abgabe Ihrer schriftlichen Masterarbeit (i.d.R. < 4 Wochen) fassen Sie Ihre Arbeit und Ergebnisse in einer 30-minütigen Präsentation zusammen. Im Anschluss werden Fragen zur Arbeit und dem Themenbereich gestellt. Dieses Kolloquium ist Teil des Modules 'Masterarbeit'. Die Präsentation ist öffentlich, Sie können also Bekannte oder Familie einladen. Den Termin legen Sie in Abstimmung mit Erst- und ZweitgutachterIn Ihrer Arbeit fest. Die Studiengangverwaltung hilft bei der Suche nach einem Raum. Das Kolloquium wird per Rundmail angekündigt mit Name, BetreuerIn, Zeit/Ort, Vortragstitel und Abstract. Stimmen Sie das bitte mit Ihrem Betreuer / Ihrer Betreuerin ab.  
  • Ich habe in einem Bereich (z.B. im Begleitfach) die erforderliche Mindestzahl an LP nur ganz knapp nicht erreicht. Reicht das trotzdem?
    Laut PO §21, Satz 2, darf die Anzahl der Punkte um 4 von der Vorgabe abweichen.
  • Ich habe in einem Bereich etwas mehr LP als gefordert. Ist das ein Problem?
    Nein. Die benoteten Module gehen mit ihren vollen LP in die Berechnung der Gesamtnote ein, siehe unten.
  • Darf ich in einem Bereich mehr Veranstaltungen machen als gefordert und wie wirkt sich das auf die Notenberechnung aus?
    Ja, Sie dürfen natürlich mehr Module machen. In einen Bereich - und damit in die Notenberechnung - gehen aber immer nur so viele Module ein, dass die Mindestpunktzahl erreicht oder leicht überschritten ist. Sie dürfen am Ende Ihres Studiums auswählen, welche Module das sein sollen! Nicht benötigte Module können Sie ins Wahlfach schieben. Darüber hinaus gehende Module gehen nicht in die Berechnung der Gesamtnote ein. Sie werden aber im Transcript of Record aufgelistet.
  • ÜK Veranstaltungen müssen ja nicht benotet sein. Was passiert, wenn ich für eine ÜK Veranstaltung eine Note bekommen habe?
    Die Note verfällt, d.h. sie geht nicht in die Berechnung der Gesamtnote ein. Sie taucht aber im Transcript of Records auf.
  • Wie wird die Gesamtnote berechnet, wenn ich etwas mehr als 120 LP gesammelt habe?
    Durch unterschiedliche Modulgrößen kann es vorkommen, dass Sie in einem Bereich etwas mehr als die geforderte Zahl an LP erreicht haben, und daher insgesamt mehr als 120 LP. Zur  Berechnung der Gesamtnote werden nur die benoteten Module herangezogen mit ihren vollständigen LP, es werden also keine LP  'gekürzt'. Die Gesamtnote ist die mit den jeweiligen LP gewichtete Summe all dieser Module, dividiert durch die Summe der LP alle dieser Module. 
  • Welche Informationen erscheinen im 'Transcript of Records'?
    Dort werden alle Prüfungsleistungen mit ihren Noten gelistet. Gab es vor einer bestandenen Prüfung Fehlversuche, so tauchen diese nicht auf.
  • Kann ich von meiner Master-Urkunde von der Uni zusätzlich ein paar beglaubigte Kopien bekommen?
    Nein. Sie müssen sich die Kopien selbst beglaubigen lassen, z.B. im Bürgeramt.

Hinweis

Diese FAQ dienen der Orientierung und sind rechtlich nicht bindend.